Meldungen 2025

Stel­lung­nah­men aus der Pra­xis wur­den ig­no­riert

27.12.2025

Hitze­schutz-Ver­ord­nung: Bü­ro­kra­tie oh­ne prak­ti­schen Mehr­wert

Neue Hitzeschutz-Verordnung konterkariert den von der Bundesregierung ausgerufenen Bürokratieabbau.

"Es ist geradezu grotesk, dass nur wenige Tage nach der Präsentation des Entbürokratisierungspakets der Bundesregierung nun mit einer Hitzeschutz-Verordnung ein neues Bürokratiemonster erschaffen wird", kommentiert Bmstr. Ing. Robert Jägersberger, Obmann des österreichischen Baumeisterverbandes, die heute medial verkündete Hitzeschutz-Verordnung der Arbeitsministerin.

Dieser Verordnung gingen monatelange Debatten voraus, ob es dieser Maßnahme angesichts zahlreicher bereits bestehender gesetzlicher Arbeitnehmerschutzbestimmungen überhaupt bedarf. In den Stellungnahmen der betroffenen Branchen wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass die geplante Hitzeschutz-Verordnung keine substanzielle Verbesserung für Mitarbeiter bringe, dafür aber umso mehr Dokumentationspflichten und zusätzliche Bürokratie für die bauausführende Wirtschaft. Die mahnenden Stimmen der Praktiker, die den Hitzeschutz auf Baustellen im Interesse der Belegschaft sicherstellen, wurden von den Autoren der Verordnung zum allergrößten Teil ignoriert.

Entbürokratisierungspaket wird konterkariert

Die Hitzeschutz-Verordnung beinhaltet in erster Linie formale Vorgaben (z.B. Evaluierungspflichten), die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig mit Bürokratie belasten. Dies steht im krassen Widerspruch zum erklärten Ziel der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu senken.

Mit dem Anfang Dezember erfolgten Ministerratsbeschluss zum Entbürokratisierungspaket hat die Bundesregierung ausdrücklich festgehalten, dass Bürokratie dem Staat Österreich Jahr für Jahr rund 15 Milliarden Euro kostet und Betriebe vor immer größer werdende Herausforderungen stellt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung zur Notwendigkeit der Entbürokratisierung bekannt.

Wenige Tage später sieht man die Welt scheinbar wieder mit anderen Augen, denn die Hitzeschutz-Verordnung widerspricht dem Ziel der Entbürokratisierung gleich in mehrfacher Hinsicht: Diese lässt wesentliche Definitionen offen und eröffnet dem vollziehenden Arbeitsinspektorat einen weiten Interpretationsspielraum bei ihren Kontrollen. Rechtsunsicherheit ist damit vorprogrammiert, weshalb es gerade in diesem Bereich notwendig sein wird, das viel zitierte Motto "Beraten statt Strafen" in der Vollzugspraxis umzusetzen.

Weiters stellen wichtige Regelungsinhalte (vor allem die verpflichtenden Hitzeschutzmaßnahmen) bereits auf die Vorwarnstufe ab und nicht auf eine tatsächliche bzw. akut auftretende Gefahrenlage.

Hitzeschutz am Bau ist gelebte Praxis

Der Schutz der Arbeitnehmer vor Hitze und UV-Strahlung ist bereits seit Jahren durch gesetzliche Regelungen wie das Arbeitnehmerschutzgesetz, die Verordnung zur persönlichen Schutzausrüstung und die Verordnung optische Strahlung umfassend abgedeckt. In der Baubranche sind daraus resultierende Schutzmaßnahmen bereits längst gelebte Praxis, sofern diese im Einzelfall rechtlich möglich und praktikabel sind. In diesem Zusammenhang müssten allerdings auch die Auftraggeber bzw. Bauherren in die Pflicht genommen werden, die bereits in der Ausschreibungsphase (z.B. durch großzügigere Zeitvorgaben bzw. Verzicht von Pönalisierungen) wichtige Weichenstellungen vornehmen können. Gleiches gilt für die Gemeinden, welche in der Praxis häufig aus Gründen des Lärmschutzes die Vorverlegung von Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden unmöglich machen.

"Unsere Arbeiter sind das wichtigste Kapital und alleine schon aus Eigeninteresse setzt die Bauwirtschaft alle praxisgerechten und sinnvollen Schutzmaßnahmen um. Das muss uns - bei allem Respekt - nicht erst die Frau Minister im Wege einer Verordnung erklären", so Jägersberger abschließend.

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Lukas Miedler (l.) und Lukas Ritzberger von der Firma Habau
© SkillsAustria / Florian Wieser

15.09.2025

Erfolg bei der Berufs-EM für Österreichs Bau-Fachkräfte

Österreichs Bauwirtschaft darf sich über eine Goldmedaille und ein "Medallion for Excellence" bei den Berufs-Europameisterschaften freuen. Das Betonbau-Team Lukas Miedler und Lukas Ritzberger holt bei den EuroSkills in Herning/Dänemark den 1. Platz. Hochbauer Stefan Lanzl belegt Platz sechs und sichert sich ein "Medallion for Excellence" für außergewöhnliche Leistungen.

Nach drei anstrengenden Tagen jubeln Lukas Miedler und Lukas Ritzberger (beide Firma Habau) am Ende über Platz eins in der Kategorie Betonbau und lassen dabei Gastgeber Dänemark und Deutschland hinter sich: "Europameister hört sich stark an! Es war hart, aber wir waren super vorbereitet und haben gut performt. Danke an unseren Arbeitgeber und unseren Ausbilder Thomas Prigl, die uns in der Vorbereitung und hier in Herning so toll unterstützt haben."

Österreichs Betonbauer setzen damit eine beinahe schon unheimliche Serie fort: Seit der Einführung der Kategorie Betonbau im Jahr 2015 holten die rot-weiß-roten Teilnehmer jedes Mal Platz eins (siehe Bilanz unten).

Stefan Lanzl von der Baufirma Lanzl
© SkillsAustria / Florian Wieser

Hochbauer Stefan Lanzl (Bauunternehmen Lanzl) sichert sich Platz 6 und ein "Medallion for Excellence", welches nur ab dem Erreichen einer sehr hohen Punkteanzahl vergeben wird. In einem starken Teilnehmerfeld fehlten ihm letztendlich 8 Punkte auf Bronze. "Ein Stockerlplatz ist sich nicht ausgegangen, die Konkurrenz war sehr stark, da ging es extrem eng zu. So ist es nun Platz 6 und eine Ehrenmedaille geworden, da kann ich schon zufrieden sein. Insgesamt war es eine tolle Erfahrung", so der Steirer, der von Ausbilder Werner Hügel vorbereitet und betreut wurde.

Gold und ein "Medallion for Excellence" - diese Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass das triale Ausbildungssystem der österreichischen Bauwirtschaft - bestehend aus Betrieb, Berufsschule und Lehrbauhof - Fachkräfte hervorbringt, die im internationalen Vergleich zu den Besten zählen.

Platzierungen von Österreichs Bau-Fachkräften bei internationalen Berufs-Wettbewerben seit 2010:

Betonbau (erstmals 2015 ausgetragen / EuroSkills Betonbau seit 2018)

2025EuroSkillsGoldLukas Miedler und Lukas Ritzberger
2024WorldSkillsGoldStefan Huber und Christoph Kurz
2023EuroSkillskein Betonbau-Bewerb
2022WorldSkillsGoldJonas Schulner und Oliver Waily
2021EuroSkillsGoldGeorg Engelbrecht und Daniel Mühlbacher
2020verschoben
2019WorldSkillsGoldMateo Grgic und Alexander Krutzler
2018EuroSkillsGoldSebastian Frantes und Markus Haslinger
2017WorldSkillsGoldAlexander Tury und David Wagner
2015WorldSkillsGoldMichael Haydn und Alexander Hiesberger

Hochbau

2025EuroSkills6. & Medallion for ExcellenceStefan Lanzl
2024WorldSkills4. & Medallion for ExcellenceJonas Lev
2023EuroSkillsBronzeJoachim Nimpf
2022WorldSkills7. & Medallion for ExcellenceKilian Lupinski
2021EuroSkillsGoldMichael Hofer
2020verschoben
2019WorldSkillsSilberMarc Berndorfer
2018EuroSkillsSilberMarc Berndorfer
2017WorldSkills GoldRobert Gradl
2016EuroSkills 5. & Medallion for ExcellenceOliver Pieber
2015WorldSkills SilberMartin Entholzer
2014EuroSkills GoldKevin Jaindl
2013WorldSkills SilberMartin Mittelberger
2012EuroSkills GoldMatthias Moosbrugger
2011WorldSkills 5. & Medallion for Excellence Thomas Gaugl
2010EuroSkills GoldMichael Krauskopf
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Zen­tra­le Re­ge­lungs­in­hal­te sind rea­li­tät­sfern

25.08.2025

Hit­ze­schutz­ver­ord­nung: Be­schwich­ti­gen ist kei­ne Lö­sung

ÖBV-Obmann Jägersberger: "Bedenken der betroffenen Branchen ernst nehmen"

Mit großer Verwunderung hat das österreichische Baugewerbe das am Wochenende veröffentlichte Statement des Sozialministeriums zur geplanten Hitzeschutzverordnung für Arbeiten im Freien zur Kenntnis genommen. "Die Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Begutachtungsendes 'nur' 5 kritische Stellungnahmen eingelangt sind, als Zeichen für wenig Widerstand zu interpretieren, ist einigermaßen irreführend", so Bmstr. Ing. Robert Jägersberger, Obmann des österreichischen Baumeisterverbandes (ÖBV).

Immerhin sind unter den 5 kritischen Rückmeldungen auch die Stellungnahmen gewichtiger Wirtschaftsverbände wie WKÖ und IV zu finden, welche die Positionen vieler betroffener Branchen und Unternehmungen stellvertretend zusammenfassen.

In den Stellungnahmen wurden nicht nur Bürokratieaufwand und zusätzliche Kosten kritisiert, sondern auch einige zentrale Regelungsinhalte (z.B. verpflichtende Hitzeschutzmaßnahmen bereits ab der Vorwarnstufe, kurzfristige Nachrüstverpflichtung für alle Krankabinen etc.).

Auch das Argument des Ministeriums, dass das Vorverlegen von Arbeiten in die Morgenstunden schon jetzt möglich sei, weil Arbeiten ohne Lärmentwicklung auch vor 6 Uhr erlaubt sind, geht schlichtweg an der Realität vorbei. Jeder Bauablauf hat eine technisch bedingte Logik, die sich nicht beliebig disponieren lässt. Natürlich kann man versuchen, lärmintensive Tätigkeiten am Beginn eines Arbeitstages zu vermeiden, in der Praxis ist dies jedoch häufig nicht machbar: Naturgemäß ist es z.B. nicht möglich, zuerst die Leitungen zu verlegen und erst danach die – in der Regel lärmintensiven – Abbruch- und Grabungsarbeiten durchzuführen.

"Das Baugewerbe fordert daher, die Bedenken der betroffenen Branchen ernst zu nehmen und praxisgerechte Lösungen zu finden, anstatt die Unternehmungen mit zusätzlicher Bürokratie und Strafandrohungen zu belasten", so Jägersberger abschließend.

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Bau­un­ter­neh­men müs­sen oft dut­zen­de ORF-Bei­trä­ge ent­rich­ten

27.03.2025

ORF-No­vel­le: Ver­ta­ne Chance zur Ge­set­zes­re­pa­ra­tur

Absurde Mehrfachvorschreibungen für Baustellen bleiben aufrecht

Anlässlich der heute im Nationalrat beschlossenen ORF-Reform kritisiert der österreichische Baumeisterverband (ÖBV), dass mit der Gesetzesänderung die Chance vertan wurde, den untragbaren Zustand hinsichtlich der Einhebung der ORF-Gebühren im Bereich der Bauwirtschaft zu bereinigen. Somit sind Bauunternehmen auch weiterhin mit ungerechtfertigten und rechtlich nicht nachvollziehbaren Mehrfachvorschreibungen des ORF-Beitrags konfrontiert.

Beitragspflicht für Baustellen über 6 Monate

Angesichts der Tatsache, dass Unternehmen per se keine Fernsehprogramme konsumieren, muss man sich fragen, warum diese überhaupt eine ORF-Beitragsgebühr entrichten müssen. Besonders kuriose Züge nimmt das ORF-Beitrags-Gesetz allerdings im Bereich der Bauwirtschaft an. Hier vervielfacht sich die finanzielle und administrative Belastung aufgrund einer praxisfernen gesetzlichen Bestimmung, wonach auch bei länger als 6 Monate eingerichteten Baustellen in verschiedenen Gemeinden jedenfalls ein ORF-Beitrag - zusätzlich zum Sitz des Unternehmens - zu entrichten ist.

In der Praxis bedeutet dies, dass viele Bauunternehmungen mit Baustellen in verschiedenen Gemeinden dutzende ORF-Beiträge entrichten müssen. Aus Sicht des Baugewerbes führt dies zu einer völlig ungerechtfertigten Mehrfachbelastung und widerspricht eklatant dem Prinzip der Beitragsgerechtigkeit.

"Es kann nicht sein, dass unsere Betriebe mit ungerechtfertigten Mehrfachvorschreibungen konfrontiert sind, bloß weil ein Gesetz handwerklich schlecht gemacht ist. Bauunternehmen haben dadurch erhebliche administrative und finanzielle Mehraufwendungen zu bewältigen", erklärt ÖBV-Obmann Robert Jägersberger.

Zugesagte Gesetzesreparatur bleibt aus

Nach zahlreichen Interventionen der Bauwirtschaft wurde im Juli vergangenen Jahres eine zeitnahe Reparatur des ORF-Beitrags-Gesetzes in Aussicht gestellt, wonach künftig eine automatisierte Erfassung von Mehrfachbelastungen ermöglicht wird und damit eine angepasste Beitragsvorschreibung erfolgen soll. Die damals verlautbarte Information des BMF, wonach "um Geduld ersucht wird, um über den Sommer 2024 eine zeitnahe Entlastung auf den Weg bringen zu können", kann auch heute noch auf der Webseite der ORF-Beitrags Service GmbH nachgelesen werden. Passiert ist seitdem nichts. Mit dem heutigen Beschluss im Nationalrat wurde eine Chance vertan, das einzulösen, was vor über einem halben Jahr versprochen wurde.

Die Bauwirtschat zeigt sich dementsprechend enttäuscht: "Eigentlich war politisch zugesagt, dass es hier bald eine saubere und rechtssichere Lösung gibt. Offensichtlich hat man es verabsäumt, das zu tun. Ich appelliere an die Politik, dass diese vollkommen absurde Bestimmung raschestmöglich repariert wird", so Robert Jägersberger abschließend.

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Artikelbild Regierungsprogramm 2025

04.03.2025

Bau­re­le­van­te Punk­te im Re­gie­rungs­pro­gramm

Ende Februar haben die Koalitionsparteien ihr Regierungsprogramm für die Jahre 2025-2029 präsentiert. Das Programm enthält zahlreiche baurelevante Absichtserklärungen. Einige wesentliche Themenbereiche werden im folgenden Beitrag beschrieben und bewertet.

Das 211 Seiten starke Regierungsübereinkommen enthält zahlreiche baurelevante Themen, welche zu einem weitaus überwiegenden Teil positiv zu bewerten sind und in einigen wesentlichen Punkten auch den Forderungen des Baumeisterverbandes im Vorfeld der Regierungsverhandlungen entsprechen (z.B. Zweckbindung der Wohnbauförderung, Durchforstung kostentreibender Baustandards, Entbürokratisierung etc.).

Diesen positiven Absichtserklärungen der neuen Bundesregierung stehen einige wenige Punkte gegenüber, welche nicht oder nicht zur Gänze mit den Positionen des Baugewerbes übereinstimmen oder aber trotz immer wiederkehrender Forderungen nicht im Regierungsprogramm enthalten sind (z.B. Abschaffung der Mehrfachbelastung bei der ORF-Gebühr).

Folgend eine Auswahl wichtiger baurelevanter Textpassagen des Programms im Wortlaut sowie eine Bewertung aus Sicht des Baugewerbes:

Baukonjunktur und Wohnbau

  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung der Baukonjunktur (Neubau und Sanierung) mit Fokus auf leistbarem Wohnraum sowie zur wirtschaftlichen Bedeutung eines funktionierenden Bau- und Immobiliensektors, auch zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen.
  • Um die schwächelnde (Bau-)Konjunktur zu stützen, werden halb-öffentliche und öffentliche Investitionen nach Möglichkeit in der bestehenden Budgetrahmenplanung (nicht strukturell budgetrelevant) vorgezogen bzw. beschleunigt – mit einem besonderen Fokus auf den Hochbau.
  • Effizientes und nachhaltiges Bauen durch eine Evaluierung mit dem Ziel einer Reduktion von kostentreibenden Anforderungen ermöglichen, um Wohnkosten zu reduzieren.
  • Baustandards durchforsten im Dialog mit Praktikerinnen und Praktikern, Technikerinnen und Technikern und den Ländern mit dem Ziel einer Vereinfachung unter gleichzeitiger Beibehaltung der Schutzstandards.
  • Gesetzlich verankerte, praxisnahe und wirtschaftliche Klarstellung der Begriffe "Regeln der Technik" und Stand der Technik" und ihrem Zusammenhang.
  • Vereinfachung und Beschleunigung von Bauverfahren (z.B. "Digitaler Akt").
  • Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung und damit gesicherte und dauerhafte Wohnbaufinanzierung.
  • Laufende Evaluierung des aktuell laufenden Wohnbaupakets und darauf basierend Prüfung weiterer allfälliger Wohnbaumaßnahmen u.a. unter Berücksichtigung des kommunalen Wohnbaus.
  • Prüfung der Schaffung neuer Finanzierungsinstrumente für Wohnbauinvestitionen, um gezielt langfristige Darlehen, niedrige Fixzinsen und damit stabile Wohnkosten zu ermöglichen.
  • Eigentumserwerb: Wirkungsprüfung und Evaluierung der derzeit laufenden Finanzierungsprogramme (geförderte Darlehen) der Bundesländer auch im Zusammenhang mit dem Wohnbauprogramm 2024. Vor diesem Hintergrund soll bei Bedarf ein bundeseinheitliches Wohnbaukreditprogramm für junge Menschen geschaffen werden. Dieses soll gemeinsam mit Finanzierungsinstitutionen erarbeitet werden und durch Annuitätenzuschüsse eine günstige Finanzierung ermöglichen.

Bewertung: Das im Regierungsprogramm verankerte Bekenntnis zur Sicherung von leistbarem Wohnraum sowie die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderung sind uneingeschränkt zu begrüßen. Die geplante Durchforstung kostentreibender Baustandards und eine Klarstellung der Begriffe "Regeln der Technik" und "Stand der Technik" zur Neubewertung der Verbindlichkeit von Normen sind Empfehlungen des vom österreichischen Baugewerbe initiierten Forschungsprojektes "Bauen außerhalb der Norm" und wichtige Schritte, um der Bevölkerung leistbares Wohnen wieder zu ermöglichen.

Die Umsetzung des im letzten Jahr beschlossenen Wohnbaupakets lag zu einem großen Teil im Kompetenzbereich der Länder und hing stark davon ab, wie die Länder mit ihren Fördermodellen darauf reagierten. Die im Regierungsprogramm geplante Evaluierung des Wohnbaupakets und die Prüfung etwaiger zusätzlicher Finanzierungsinstrumente für Wohnbauinvestitionen bewirken hier hoffentlich einen neuen Schwung, damit die in Aussicht gestellten Finanzmittel auch tatsächlich auf den Baustellen ankommen.

Sanierung und Dekarbonisierung

  • Die Bundesregierung wird die thermisch-energetische Sanierung sowie den Heizungstausch weiter durch treffsichere steuerliche Anreize sowie Förderprogramme unterstützen. Hierzu sollen die bestehenden Maßnahmen und Fördertöpfe evaluiert und weiterentwickelt werden.
  • Prüfung einer Sanierungsoffensive für mehr qualitativ hochwertigen Wohnraum: Sowohl steuerlich als auch rechtlich werden Maßnahmen geprüft, die eine Sanierung und Attraktivierung von Bestandsgebäuden bzw. Bestandswohnungen zum Ziel haben.
  • Maßnahmen zur Umsetzung der Gebäudeeffizienzrichtlinie: Reduktion des Primärenergieverbrauchs bei Wohngebäuden gemäß EU-Gebäuderichtlinie.

Bewertung: Das Bekenntnis der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Förderprogramme für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen ist grundsätzlich positiv zu sehen. Auch die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie birgt das Potenzial für eine erhebliche Ausweitung der Sanierungstätigkeit, wenngleich hierbei darauf zu achten sein wird, den EU-Vorgaben ohne Gold Plating gerecht zu werden.

Wirtschaft und Standort

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Senkung der Lohnnebenkosten.
  • Die Forschungsprämie soll als wichtiger Standortfaktor in der jetzigen Form abgesichert und für eine künftige Weiterentwicklung evaluiert werden.
  • Fokus in öffentlichen Bauprojekten auf Holzbauweise: Beim Neubau öffentlicher Gebäude soll die Nutzung von Holzbauweisen attraktiviert werden.
  • Eine nachhaltige Finanzierung der Siedlungswasserwirtschaftsinfrastruktur ist im Finanzausgleich zu berücksichtigen.
  • Das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) wird mit dem Ziel einer Prozessoptimierung und einer gesteigerten Verfahrenseffizienz evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Evaluiert wird etwa die mögliche Vereinfachung der Abfallende-Vorschriften.

Bewertung: Insbesondere die geplante Senkung der Lohnnebenkosten ist sehr zu begrüßen. Der Fokus auf Holzbauweise bei öffentlichen Bauprojekten widerspricht der Position des Baumeisterverbandes, wonach bei der Wahl der Baustoffe ausschließlich objektive Maßstäbe heranzuziehen sind anstatt einen bestimmten Baustoff politisch einseitig und undifferenziert zu forcieren.

Infrastruktur

  • Genehmigungsbeschleunigung UVP-G: Zeitgemäße Regelungen über die Bildung von Bürgerinitiativen in Anlehnung an die Vorgaben bei Volksbegehren sowie die Definition des konkreten Betroffenenkreises, insbesondere hinsichtlich der Beschwerdeerhebung.
  • Bahn & Bahninfrastruktur: Sicherung der kontinuierlichen Finanzierung des ÖBB-Rahmenplans.
  • Straße – Straßenbau: Zur Ankurbelung der heimischen Wirtschaft sowie zur dringend notwendigen Entlastung der Bevölkerung von Durchzugsverkehr und dessen negativen Begleiterscheinungen sollen Autobahnen und Schnellstraßen (im Bundesstraßengesetz angeführt), die bereits über eine Genehmigung verfügen (z.B. S1 Spange), schnellstmöglich realisiert werden und anhängige Verfahren und Planungen zügig weitergeführt werden.

Bewertung: Die Absichtserklärungen sind im Sinne einer Stabilisierung der Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand vollinhaltlich zu begrüßen.

Gewerbe- und Arbeitsrecht

  • Modernisierung Gewerberecht: Das Zugangsinstrument der "Individuellen Befähigung" soll gestärkt werden. Dazu soll eine Evaluierung der Vollziehungssystematik der individuellen Befähigung erfolgen.
  • Die Bundesregierung bekennt sich zur Gewährleistung der einheitlichen Vollziehung der Gewerbeordnung österreichweit bei allen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten durch Richtlinien bzw. Erlässe des zuständigen Bundesministeriums.
  • Eigene Schutzverordnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten (nicht hitzefrei).
  • Bei Kündigungsfristen (§ 1159 ABGB) unstrittige KV-Ermächtigung schaffen.

Bewertung: Die Absichtserklärungen zur Modernisierung des Gewerberechts bieten die Chance, das Konzept "Berufszugang Baugewerbetreibende" des Baugewerbes österreichweit zu implementieren und den Befähigungsnachweis praktikabel zu gestalten. Im Zuge der Regierungsverhandlungen konnte die geforderte Reduktion der Zahl der reglementierten Gewerbe erfolgreich abgewehrt werden. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch das Bekenntnis der neuen Regierung zur Objektivierung und Vereinheitlichung der individuellen Befähigung, um den unliebsamen "Bewilligungstourismus" bei Gewerbeanmeldungen zu stoppen. Die geplante KV-Ermächtigung bei den Kündigungsfristen entspricht einer wichtigen Forderung der Bauwirtschaft. Die geplante Schutzverordnung für das Arbeiten im Freien ist grundsätzlich kritisch zu sehen, letztlich aber von der konkreten Ausgestaltung der entsprechenden Inhalte abhängig.

Entbürokratisierung und Deregulierung

  • Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Bürokratiebremse sowie zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten.
  • Deregulierungsbeauftragter als zentrale Anlaufstelle für Vorschläge zur Entbürokratisierung.
  • Weitere Etablierung des Grundsatzes "Beraten statt Strafen" im Bereich unternehmerischer Auflagen.
  • Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für ein Screening und für die Aufhebung unverhältnismäßiger Regulierung und unverhältnismäßiger Berichtspflichten ein.
  • Reform des Vergaberechts durch Stärkung der Eignungskriterien und des Bestbieterprinzips sowie Entbürokratisierung.
  • Überführung der SchwellenwerteVO ins Dauerrecht sowie Valorisierung der Schwellenwerte (EUR 200.000 für Direktvergabe im Baubereich, EUR 2 Mio. für nicht offene Verfahren im Baubereich sowie EUR 150.000 im Bereich Lieferungen und Dienstleistungen).
  • Der ORF muss weiter sparen und dafür darf der ORF-Beitrag bis 2029 nicht erhöht werden.

Bewertung: Sämtliche Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Deregulierung sind richtig und überfällig. Dazu gehört insbesondere auch die Absichtserklärung der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Aufhebung unverhältnismäßiger Berichtspflichten einzusetzen. Mit der dauerhaften Verankerung der SchwellenwerteVO wird ein wesentlicher Beitrag zur Entbürokratisierung öffentlicher Auftragsvergaben geleistet. Zur ORF-Reform ist kritisch anzumerken, dass die Mehrfachbelastung von Baubetrieben (bei Baustellen länger als 6 Monate) nicht explizit erwähnt ist, obwohl dazu im vergangenen Jahr eine entsprechende Gesetzesreparatur in Aussicht gestellt wurde.

Steuern

  • Einführung einer verbesserten steuerfreien MA-Prämie (bis zu € 1.000 - freigestellt, nicht gesatzt), für 2025 & 2026.
  • Befreiung N1/Klein-LKWs von der NoVA ab 01.07.2025.
  • "Heimfahrerregelung": Klarstellung einer praktikablen Regelung für "Heimfahrer" mit Klein-LKWs.
  • Abschreibungen auf Ausrüstungsinvestitionen sowie Bauinvestitionen mit Fokus auf Sanierung prüfen.

Bewertung: Die angeführten steuerlichen Maßnahmen sind durchwegs zu begrüßen.

Bodeninanspruchnahme

  • Die Bundesregierung bekennt sich zu einer ausgewogenen und nachhaltigen Bodenpolitik, um die Ziele eines sparsamen Bodenverbrauches und einer nötigen Baulandmobilisierung sowie angemessene Bodenpreise zu erreichen.
  • Die Bundesregierung bekennt sich dazu, den Bodenverbrauch effektiv auf 2,5 ha pro Tag zu reduzieren. Zu diesem Zweck sollen Planungs- und Widmungskompetenzen stärker auf Landesebene gebündelt und ein klarer Zielpfad bis Ende 2026 entwickelt werden.

Bewertung: Die geplante Zielvorgabe von 2,5 ha pro Tag widerspricht dem Bekenntnis zu einer ausgewogenen Bodenpolitik und ist daher kritisch zu hinterfragen. Positiv anzumerken ist, dass im aktuellen Regierungsprogramm kein verbindlicher Zeithorizont für das Erreichen des 2,5 ha Ziels vorgegeben wird, während im letzten Regierungsprogramm noch das Jahr 2030 festgeschrieben war.

Fazit

Zusammenfassend ist festzuhalten: Das Regierungsprogramm ist durchaus ambitioniert und enthält zahlreiche wichtige baurelevante Absichtserklärungen. Letztendlich wird es aber von der Finanzierbarkeit und der konsequenten Umsetzung der geplanten Maßnahmen abhängen, ob das Programm auch tatsächlich die erhofften positiven Wirkungen entfaltet. Der Österreichische Baumeisterverband wird den Umsetzungsprozess intensiv mit fachlicher Expertise begleiten und sich darüber hinaus darum bemühen, bei den offenen bzw. negativ bewerteten Punkten des Programms praxisgerechte Lösungen für die Bauwirtschaft zu erreichen.

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