Meldungen 2024

KIM-Ver­ord­nung wirkte als Brand­be­schleu­ni­ger.

03.12.2024

Bau­ge­wer­be be­grüßt Aus­lau­fen der KIM-Ver­ord­nung

ÖBV-Obmann Robert Jägersberger: "Längst überfällig"

Das Auslaufen der von Beginn an umstrittenen KIM-Verordnung Mitte 2025 ist aus Sicht des österreichischen Baugewerbes überfällig. Die KIM-Verordnung war dazu gedacht, eine befürchtete Überhitzung des Immobilienmarktes zu verhindern. Davon konnte aber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung keine Rede sein, da die Nachfrage nach Immobilienkrediten zudem massiv rückläufig war.

"Dieser Trend hätte sich auch ohne die KIM-Verordnung fortgesetzt. Diese Maßnahme erwies sich somit rückblickend betrachtet als Brandbeschleuniger. Vor allem der fremdfinanzierte bzw. private Wohnbau ist faktisch zum Erliegen gekommen", so ÖBV-Obmann Robert Jägersberger. "Nüchtern betrachtet erfolgt das Auslaufen der KIM-Verordnung im kommenden Jahr viel zu spät."

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Wis­sen aus der Bau­pra­xis nutz­bar ma­chen – recht­li­chen Rah­men da­für schaf­fen

17.10.2024

"Bau­en au­ßer­halb der Norm" für mehr In­no­va­tion und nie­dri­ge­re Bau­kos­ten

Forschungsprojekt untersucht Umsetzbarkeit von Bauvorhaben außerhalb bestehender Normen und Vorschriften; Baugewerbe fordert Gebäudetyp E wie in Deutschland

Eine seit Jahren bekannte Ursache für hohe Baukosten ist die verpflichtende Einhaltung von Baustandards, wie z.B. Bauordnungen oder technische Normen. Jeder Standard für sich mag seine Begründung haben, aber zu viele Bauvorschriften erhöhen nicht nur die Baukosten, sondern verhindern auch Innovationen: so müssen Planer und Baufirmen in der Praxis an - teilweise auch veralteten - Lösungen festhalten, bloß um der Norm zu entsprechen und sich damit gegen eventuelle spätere Haftungsansprüche abzusichern. Gleichwertige, innovative und womöglich kostengünstigere Ausführungsalternativen können dadurch gar nicht erst in Betracht gezogen werden.

Um dem entgegenzuwirken, wurde in einem Forschungsprojekt im Auftrag des österreichischen Baugewerbes untersucht, inwieweit von kostenintensiven und innovationshemmenden Vorschriften abgewichen werden kann und dabei gleichzeitig eine vergleichbare Qualität in der Umsetzung von Bauprojekten erreicht werden kann. Weiters wurde analysiert, welche gesetzliche Maßnahmen hierzu notwendig wären. Ziel dieses Projektes war es, einen Rahmen zu schaffen, damit Bauunternehmen und Planende nach innovativen Lösungen suchen und diese auch ohne überproportionales Risiko umsetzen können. Vorbild für diesen Rahmen ist der sogenannte Gebäudetyp E, der in Deutschland bereits gelebte Praxis ist und entsprechende Freiräume für Bauherrn und Bauschaffende öffnet.

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© ÖBV / Grohmann

v.l.n.r. Bmstr. DI Dr. Daniel Deutschmann (Heid & Partner Rechtsanwälte), Bmstr. DI Anton Rieder (Bundesinnungsmeister-Stellvertreter und Initiator des Forschungsprojektes), Arch. DI Guido Strohecker (Kammer der Ziviltechniker:innen), Ass.Prof. Bmstr. DI Dr. Georg Fröch (Universität Innsbruck; Arbeitsbereich Baumanagement, Baubetrieb und Tunnelbau)

Technische Möglichkeiten ausschöpfen

"Wir müssen anfangen, den Weg für Innovationen aufzubereiten und das Wissen aus der Baupraxis im Sinne unserer Auftraggeber nutzbar zu machen", so Anton Rieder, Bundesinnungsmeister-Stellvertreter und Initiator des Forschungsprojektes. "Die aktuelle Rechtslage erweist sich allerdings als Bremser und verhindert kostengünstigere Lösungen. Wir wollen den Bauherren motivieren, neue Wege zu gehen und ihm den rechtlichen Rahmen geben, die technischen Möglichkeiten der ausführenden Bauwirtschaft auszuschöpfen."

Georg Fröch, Assistenz-Professor an der Universität Innsbruck, hat im Zuge des Projektes mehrere Beispiele ausgearbeitet, die aufzeigen, wie man durch sinnvolles Abweichen von Normen eine ausreichende Qualität, aber mit geringeren Kosten als mit den Standard-Anforderungen, erreichen kann. Fröchs Resümee: "Bei der Ausarbeitung der Beispiele hat sich gezeigt, dass bei relevanten Abweichungen von normativen Anforderungen Kosteneinsparungen relativ leicht möglich sind, ohne dabei das übliche Sicherheitsniveau für die Nutzer zu beeinträchtigen. Es geht um die Nutzung von Sicherheitspuffern, die Fokussierung auf den Zweck eines Bauteiles bzw. um die Rücknahme von Komfortstandards auf Wunsch des Bauherrn. Dabei können Kosten eingespart werden, ohne gleichzeitig die geltenden Sicherheits¬standards zu verlassen."

Rechtliche Zulässigkeit von Normenabweichungen

Damit diese technischen Möglichkeiten auch rechtlich umsetzbar werden, hat die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Heid & Partner rechtliche Lösungsvorschläge ausgearbeitet. Daniel Deutschmann, Leiter dieses Projektes bei Heid & Partner, fasst zusammen: "Es könnte - wie in Deutschland beim Gebäudetyp E - eine Bestimmung im Baurecht verankert werden, welche dem Bauwerber einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Bewilligung trotz Abweichung von technischen Normen gibt. Dabei müsste nachgewiesen werden, dass die wichtigsten Sicherheitsstandards - Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz usw. - eingehalten werden. Darüber hinaus könnten im Zivilrecht - also im ABGB und in anderen Gesetzen, die für Verträge über Gebäude oder Gebäudeteile gelten wie u.a. Bauwerkverträge, Kaufverträge, Mietverträge - Bestimmungen zur Zulässigkeit der Normenabweichung angedacht werden - dies immer mit der Auflage, dass die zwingenden baurechtlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen eingehalten werden."

Auch von Seiten der Ziviltechniker:innen setzt man auf ein großes Umdenken, wenn es darum geht, Normen zu definieren und diese in der Praxis umzusetzen: "Normen tragen einen Teil zum Stand der Technik bei. Das ist an sich gut aber eben auch ein Problem, da der Stand der Technik sich schneller wandelt als die Normen. Zu viele Normen können Widersprüche und Rechtsunsicherheit schaffen", so Arch. DI Guido Strohecker von der Kammer der Ziviltechniker:innen. "Es braucht auch dringend schnellere Verfahren sowie Eigenverantwortung in der Verwaltung und der Planungsbeteiligten, denn Gesetze und Normen lassen durchaus Spielraum zu. Dieser kann genutzt werden, um Verwaltungsprozesse flexibler und effizienter zu gestalten, ohne den gesetzlichen Rahmen zu verlassen. Der Gebäudetyp E3, den die Ziviltechnikerkammer im engen Austausch mit den deutschen Kolleg:innen seit rund 1 Jahr erarbeitet, erlaubt, dass man teilweise außerhalb bestehender Normen agieren kann und dennoch dieselben Qualitäten und Sicherheitsstandards erreicht. Wir arbeiten intensiv über alle Grenzen und mit allen Beteiligten daran, dass dieses Modell in Österreich auf eine breite Basis zur Umsetzung zum Wohle sowohl im Consumer- wie auch im Businessbereich trifft."

Anton Rieder abschließend: "Wir wollen als Unternehmer wieder mutig sein, Eigenverantwortung fördern und gemeinsam mit den Bauherrn neue Wege in der Bauausführung gehen. Dazu brauchen wir aber die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. In Summe sollen unsere Bemühungen dazu führen, die Baukosten nachhaltig zu senken, damit leistbares Wohnen und Arbeiten wieder zu ermöglichen und darüber hinaus den CO2-Fußabruck zu verkleinern. Wir fordern - in Anlehnung an den neuen Gebäudetyp E in Deutschland - einen Gebäudetyp E3, der für mögliche Normenabweichungen in Österreich stehen soll."

Insgesamt ist dieses Projekt der Startschuss für weitere Projekte des Baugewerbes, die zeigen sollen, dass Bauen mit Hausverstand ohne unnötige Normenzwänge einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Baukosten liefern kann. Diese Projekte sind in Ausarbeitung und deren Ergebnisse werden in den nächsten Monaten präsentiert.

Als Download erhältlich (PDF):

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© SkillsAustria / Florian Wieser

16.09.2024

Erfolg bei der Berufs-WM für Österreichs Bau-Fachkräfte

Österreichs Bauwirtschaft darf sich über eine Goldmedaille und eine Top-Platzierung bei den Berufs-Weltmeisterschaften freuen. Das Betonbau-Team Stefan Huber und Christoph Kurz holt bei den WorldSkills in Lyon/FRA Platz 1. Hochbauer Jonas Lev schrammt mit Platz vier knapp am Podest vorbei und sichert sich ein "Medallion for Excellence" für außergewöhnliche Leistungen.

Nach vier anstrengenden Tagen jubeln Stefan Huber und Christoph Kurz (beide Firma Georg Fessl GmbH) am Ende über Platz eins in der Kategorie Betonbau und lassen dabei Deutschland und China hinter sich: "Weltmeister, unglaublich! Es war hart, aber wir sind dran geblieben und haben einfach immer weiter gemacht. Mit Leidenschaft für den Beruf und Training ist alles möglich! Danke an unseren Arbeitgeber und unseren Ausbilder, die uns in der Vorbereitung und hier in Lyon so toll unterstützt haben."

Österreichs Betonbauer setzen damit eine beinahe schon unheimliche Serie fort: seit der Einführung der Kategorie Betonbau holten die rot-weiß-roten Teilnehmer jedes Mal Platz eins (siehe Bilanz unten). Für die Vorbereitung zeichnete Ausbilder Thomas Prigl verantwortlich.

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Hochbauer Jonas Lev von der BSU Bauservice Unterberger GmbH sichert sich Platz 4 und ein "Medallion for Excellence", welches nur ab dem Erreichen einer sehr hohen Punkteanzahl vergeben wird. "Meine größte Sorge war, dass ich nicht rechtzeitig fertig werde und jetzt habe ich den vierten Platz in einem sehr starken Teilnehmerfeld erreicht. Da kann ich schon zufrieden sein", so der Salzburger, der sich mit 23 anderen Teilnehmern maß und von Ausbilder Werner Hügel vorbereitet wurde.

Gold und Platz 4 - diese Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass das triale Ausbildungssystem der österreichischen Bauwirtschaft - bestehend aus Betrieb, Berufsschule und Lehrbauhof - Fachkräfte hervorbringt, die im internationalen Vergleich zu den besten zählen.

Platzierungen von Österreichs Bau-Fachkräften bei internationalen Berufs-Wettbewerben seit 2010:

Betonbau (erstmals 2015 ausgetragen)

2024WorldSkillsGoldStefan Huber und Christoph Kurz
2023EuroSkillskein Betonbau-Bewerb
2022WorldSkillsGoldJonas Schulner und Oliver Waily
2021EuroSkillsGoldGeorg Engelbrecht und Daniel Mühlbacher
2020verschoben
2019WorldSkillsGoldMateo Grgic und Alexander Krutzler
2018EuroSkillsGoldSebastian Frantes und Markus Haslinger
2017WorldSkillsGoldAlexander Tury und David Wagner
2015WorldSkillsGoldMichael Haydn und Alexander Hiesberger

Hochbau

2024WorldSkills4. & Medallion for ExcellenceJonas Lev
2023EuroSkillsBronzeJoachim Nimpf
2022WorldSkills7. & Medallion for ExcellenceKilian Lupinski
2021EuroSkillsGoldMichael Hofer
2020verschoben
2019WorldSkillsSilberMarc Berndorfer
2018EuroSkillsSilberMarc Berndorfer
2017WorldSkills GoldRobert Gradl
2016EuroSkills 5. & Medallion for ExcellenceOliver Pieber
2015WorldSkills SilberMartin Entholzer
2014EuroSkills GoldKevin Jaindl
2013WorldSkills SilberMartin Mittelberger
2012EuroSkills GoldMatthias Moosbrugger
2011WorldSkills 5. & Medallion for Excellence Thomas Gaugl
2010EuroSkills GoldMichael Krauskopf
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Bun­des­län­der in die Um­set­zung un­mit­tel­bar ein­bin­den

27.02.2024

ÖBV be­grüßt Bau­pa­ket der Bun­des­re­gie­rung

Rasche Umsetzung des Baupakets nun notwendig

Das von der Bundesregierung angekündigte Baupaket ist grundsätzlich zu begrüßen. Damit werde den Vorschlägen im Bereich des geförderten Wohnbaus, welche die Bauwirtschaft im Vorfeld unterbreitet hat, Rechnung getragen. Der Baumeisterverband erwartet sich, dass es sich bei den angekündigten Projekten tatsächlich um neue Eigentums- bzw. Mietwohneinheiten handelt, welche noch nicht in Ausführung oder fertiggestellt sind. Denn mit einer "rückwirkenden" Förderung würde kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen.

Positiv ist auch die Möglichkeit für die Bundesländer, zinsbegünstigte Wohnbaudarlehen von bis zu 200.000 Euro Kreditsumme zur Verfügung zu stellen. Dies wird vor allem im Bereich des Einfamilienhausbaus eine Entlastung bei den Finanzierungskosten bringen. "Wir hätten uns hier seitens des Baumeisterverbands allerdings eine ambitioniertere Lösung erwartet, zum Beispiel in Form von signifikanten Direktzuschüssen, denn gerade in diesem Bereich ist der größte Nachfrageausfall zu verzeichnen", betont ÖBV-Obmann Robert Jägersberger.

Damit das angekündigte Paket tatsächlich Wirkung entfaltet, müssen die Bundesländer in die Umsetzung unmittelbar eingebunden werden und rasch reagieren können, da fast alle vorgesehenen Maßnahmen mit ambitionierten Fristen verbunden sind. Sowohl die Wohnraumoffensive als auch die zinsgestützten Darlehen sehen eine Umsetzungsfrist von lediglich zwei Jahren vor. Hier muss aus Fehlern der Vergangenheit gelernt werden. Daher dürfen die Bundesmittel nicht an zusätzliche Auflagen oder Kofinanzierungen der Länder gebunden sein. In der Praxis hat sich nämlich gezeigt, dass aufgrund solcher Auflagen nur ein Bruchteil der angekündigten Bundesmittel tatsächlich abgerufen und bauwirksam wird.

"Mit diesen Maßnahmen der Bundesregierung ist ein wichtiger erster Schritt getan. Aufgrund der besorgniserregenden Situation am Bausektor bedarf es weiterer konjunkturfördernder Maßnahmen", so Jägersberger abschließend.

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