Meldungen 2020

Gemeinden sollen investieren können: Schwellenwerte anheben!

29.07.2020

­Gemeinde­in­ves­ti­tio­nen: Der Weg aus der Krise

Gemeindebund/Bau-Sozialpartner: Gemeinden schaffen wichtige wirtschaftliche Impulse in den Regionen – Anhebung der Schwellenwerte würde schnellere regionale Vergaben bringen.

Gemeinden sind die größten öffentlichen Auftraggeber und Konjunkturlokomotiven in den Regionen. Im Jahr 2018 tätigten die Städte und Gemeinden Bauinvestitionen in Höhe von rund 3 Milliarden Euro. Durch die Corona-Pandemie haben die Gemeinden allerdings mit Ausfällen bei Einnahmen aus Ertragsanteilen und Kommunalsteuern zu kämpfen. Der Bund hat bereits mit dem Gemeindepaket eine erste Maßnahme für die Gemeinden gesetzt. Dadurch soll durch regionale Investitionen die regionale Wirtschaft gestärkt werden. Auch die Bundesländer haben Förderpakete für Gemeinden beschlossen. Der Österreichische Gemeindebund und die Bau-Sozialpartner begrüßen diese Initiativen und fordern weitere Maßnahmen.

Investitionspakete für Gemeinden

Aufgrund der finanziellen Einbußen durch die Corona-Krise haben Gemeinden mit der Finanzierung ihrer geplanten Bauvorhaben und Investitionen in die Infrastruktur zu kämpfen. "Mit der Milliarde aus dem Gemeindepaket des Bundes können Gemeinden seit 1. Juli wieder wichtige wirtschaftliche Impulse setzen. Wenn Bund, Länder und Gemeinden an einem Strang ziehen, profitieren alle davon", betont Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl. Gemeinden können weitere Fördermittel von Bund und Ländern lukrieren, wovon gerade finanzschwache Gemeinden profitieren können. Eine Gemeinde mit 2.000 Einwohnern erhält aus dem kommunalen Investitionsprogramm 209.000 Euro Direktzuschuss für Neuerrichtungen, Sanierungen und Instandhaltungen. Bisher wurden rund 300 Projekte eingereicht und erste Zuschüsse ausbezahlt.

Günstige Darlehen für Gemeinden

Zur Finanzierung von weiteren Projekten soll es den Gemeinden möglich sein, von den zinsgünstigen Konditionen der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) zu profitieren. Daher fordert der Österreichische Gemeindebund auch die Weitergabe der sogenannten OeBFA-Darlehen an Kommunen.

Anhebung der Schwellenwerte für Bau-Leistungen

Gemeinden, Städte und Länder sollten bei öffentlichen Vergaben von Bauaufträgen schnell und unbürokratisch an regionale Betriebe vergeben können. Um hier kurzfristig neue Impulse zu setzen, wird eine bis Mitte 2021 befristete Verdoppelung der bislang geltenden Obergrenzen für vereinfachte Verfahren im Baubereich gefordert: Direktvergaben ohne vorherige Bekanntmachung sollten bis 200.000 Euro möglich sein (derzeit: 100.000 Euro), Direktvergaben mit Bekanntmachung bis zu 1 Mio. Euro (derzeit: 500.000 Euro) und nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung bis zu 2 Mio. Euro (derzeit: 1 Mio. Euro).

Investitionen in Sanierung von Straßen

Österreichs niederrangiges Straßennetz (Landesstraßen B+L sowie Gemeindestraßen) ist stark sanierungsbedürftig. Auch dafür braucht es zusätzliche Finanzierungsquellen. Da die ASFINAG jährlich eine Dividende an ihren Eigentümer, den Bund, abliefert, wäre es im Sinne der Mautzahler, dass diese Gelder in die Bereitstellung von Straßeninfrastruktur fließen. Im Jahr 2019 lieferte die ASFINAG 165 Mio. Euro Dividende an die Republik und zahlte zudem 286 Mio. Euro an Körperschaftssteuer. Mit einer Zweckwidmung dieser Gelder für den Straßenbau könnten in rascher Folge Landes- und Gemeindestraßen saniert und deren Lebensdauer erhöht werden.

"Die Baubranche kann nur dann Konjunkturmotor sein, wenn die öffentliche Hand ausreichend Investitionen tätigt. Dazu brauchen wir finanzstarke Gemeinden. Wenn es uns nicht gelingt, die Gemeinden dabei zu unterstützen, steuert der Bau nach Abarbeiten der laufenden Projekte flächendeckend auf einen zweiten Konjunktureinbruch zu", so Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel.

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Konjunkturpaket: Maßnahmen zur Ankurbelung der Baukonjunktur!

30.06.2020

Auf Schie­ne ge­bracht: Ak­ti­vi­tä­ten zur Sta­bi­li­sie­rung der Bau­nach­fra­ge

Neben tagesaktuellen COVID-19-Informationen für Mitgliedsbetriebe konzipierten die Bauinnungen bereits unmittelbar nach Ausbruch der Corona-Krise eine Reihe von Maßnahmen zur Ankurbelung der Baukonjunktur. Das von der Bundesregierung vor kurzem präsentierte Konjunkturpaket enthält einige dieser Vorschläge.

Seit Beginn der COVID-19-Krise mit all ihren weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen hatte die Versorgung der Mitgliedsbetriebe mit branchenspezifischen Informationen rund um die Corona-Pandemie für die Bauinnungen oberste Priorität.

Gleichzeitig galt es auch, die nachfrageseitigen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Mitgliedsbetriebe bestmöglich abzufedern.

Fortsetzung der Genehmigungsverfahren

Sowohl via Medien als auch in zahlreichen Einzelgesprächen appellierten die Bauinnungen an die Gemeinden, die gestoppten Genehmigungsverfahren rasch wieder aufzunehmen. Die vom Nationalrat Mitte Mai beschlossene Änderung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes, wonach die Durchführung von mündlichen Bauverhandlungen unter Einhaltung der Abstandsregel wieder uneingeschränkt möglich ist, war ein wichtiges Resultat dieser Bemühungen.

Öffentliche Investitionen

Parallel dazu wurden im Einvernehmen aller Bau-Sozialpartner konkrete Vorschläge für Nachfrage-Impulse ausgearbeitet, damit die Bauwirtschaft im Rahmen der Recovery-Maßnahmen ihrer Rolle als Konjunkturmotor nachkommen kann. Diese Vorschläge wurden im Mai in mehreren Pressekonferenzen vorgestellt und von der Politik großteils positiv aufgenommen.

Das von der Bundesregierung am 16. Juni präsentierte Konjunkturpaket umfasst u.a. ein € 6,3 Milliarden schweres Investitionsprogramm, welches zahlreiche Vorschläge der Bauwirtschaft berücksichtigt:

So sollen bis zum Jahr 2022 in Summe € 750 Millionen in eine Sanierungsoffensive fließen, welche u.a. Förderprogramme für die thermische Sanierung von Gebäuden vorsieht. Weiters sind Investitionen in die Infrastruktur bestehender Gebäude sowie in die Entwicklung neuer und umweltschonender Gebäude geplant.

Das neue Schulentwicklungsprogramm (SCHEP) sieht in den nächsten zehn Jahren Investitionen von insgesamt € 2,4 Milliarden in den Neubau und die qualitativ hochwertige Sanierung von Schulraum vor. Österreichweit sollen rund 250 Schulprojekte umgesetzt werden.

1 Milliarde Euro für Gemeinden

Zusätzlich zu diesen Investitionsprogrammen greift die Regierung den finanziell angeschlagenen Gemeinden mit einem Hilfspaket von einer Milliarde Euro unter die Arme. Das Paket sieht vor, dass der Bund 50 % der Kosten von Investitionsprojekten übernimmt, die entweder zwischen 1. Juni 2020 und 31. Dezember 2021 beginnen bzw. begonnen haben oder ab 1. Juni 2019 begonnen wurden und bei denen die Finanzierung aufgrund der Corona-bedingten Mindereinnahmen nicht mehr möglich ist. Das Geld soll unter anderem in den Neubau beziehungsweise in die Sanierung von Kindergärten, Schulen und Senioreneinrichtungen sowie in die Instandhaltung von Gemeindestraßen und in die Ortsbildverschönerung fließen.

Anreize für Privatinvestitionen

Um Privatinvestitionen anzukurbeln, soll es für Wirtschaftsgüter, die zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 angeschafft werden, eine Investitionsprämie in der Höhe von 7 % geben. Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit ist ein Prämiensatz von 14 % vorgesehen. Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens. Explizit ausgenommen sind unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und klimaschädliche Neuinvestitionen. Das Förderprogramm ist mit 1 Milliarde Euro dotiert und wird von der Austria Wirtschaftsservice abgewickelt.

Weiters ist für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) vorgesehen. In jenem Jahr, in dem diese erstmalig zu berücksichtigen ist, beträgt die AfA von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten das Dreifache des bis dato gültigen Prozentsatzes (2,5 % bei betrieblich genutzten Gebäuden bzw. bis zu 1,5 % bei „für Wohnzwecke überlassenen Gebäuden“). Das wären demnach künftig 7,5 % bzw. 4,5 % im Jahr der Anschaffung des Gebäudes und im darauffolgenden Jahr das Doppelte, also 5 % bzw. 3 %.

Bei Sachgüter-Investitionen wird es künftig möglich sein, diese degressiv (statt linear) abzuschreiben: Investitionen ab 1.7.2020 sollen im ersten Jahr mit bis zu 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden können und in den Folgejahren mit bis zu 30 % des jeweiligen Restbuchwerts.

Insgesamt zeigt sich, dass die Vorschläge der (Bau-)Wirtschaft für konjunkturstützende Maßnahmen bei der Bundesregierung auf fruchtbaren Boden fallen.

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Artikelbild
von links nach rechts:
Faksimile Brief Schramböck/Riedl,
„BAUaktiv“-Ideenpapier der Bau-Sozialpartner,
„Umwelt+Bauen“-Initiative

05.06.2020

Wege aus der COVID-Krise

Damit der Bau trotz Corona-Pandemie weiterhin Konjunkturmotor bleibt, haben die Bau-Sozialpartner Vorschläge zur Ankurbelung der Bauwirtschaft erarbeitet. Dazu gibt es erste positive Reaktionen der Politik.

Viele öffentliche und private Bauherren haben aufgrund der Corona-Pandemie bei den Investitionen auf die Stopptaste gedrückt. Auch Genehmigungsverfahren gerieten massiv ins Stocken. Infolgedessen forderten Vertreter der Baubranche in mehreren Pressekonferenzen umfassende Gegenmaßnahmen und präsentierten dafür konkrete Vorschläge.

Öffentliche Bauvergaben und Genehmigungsverfahren

Gemeinden, Städte und Länder sollten bei öffentlichen Vergaben bis zu max. 300.000 Euro schnell und direkt Aufträge an regionale Betriebe vergeben können. Die derzeit gültige Schwellenwerteverordnung gemäß Bundesvergabegesetz sieht dafür max. 100.000 Euro vor. Weiters gilt es, eine zeitliche Lücke von insgesamt in etwa 8 Wochen, in denen faktisch keine Baugenehmigungen erteilt wurden, umgehend zu schließen. Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt und effizient durchgeführt werden, um Ausschreibungen für Bauvorhaben rasch umsetzen zu können.

Hoffnung macht hier eine vom Nationalrat Mitte Mai beschlossene Änderung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes, wonach die Durchführung von mündlichen Bauverhandlungen unter Einhaltung der Abstandsregel wieder uneingeschränkt möglich ist. Alternativ werden geeignete technische Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung zugelassen. Unter Bezugnahme auf diese Gesetzesnovelle erging ein gemeinsamer Appell von Wirtschaftsministerin Schramböck und Gemeindebund-Präsident Riedl an alle Bürgermeister, Bauverhandlungen zügig und ohne weiteren Aufschub durchzuführen (s. Faksimile). Zudem sagte die Bundesregierung zu, Städten und Gemeinden eine Milliarde Euro an Investitionszuschüssen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Investitionsimpulse

Österreichs niederrangiges Straßennetz ist stark sanierungsbedürftig. Gleichzeitig überweist die mit Mautgebühren finanzierte ASFINAG Jahr für Jahr erhebliche Beträge an die Republik, welche im allgemeinen Staatshaushalt versickern. Alleine für das abgelaufene Jahr wurden 165 Mio. Euro Dividenden und 286 Mio. Euro Körperschaftssteuer an den Finanzminister abgeliefert. Die Bau-Sozialpartner fordern eine Zweckwidmung dieser Maut-Gelder für den Ausbau und die Sanierung des niederrangigen L- und B-Straßennetzes.

Weiters fordern die Bau-Sozialpartner, private Bauherren durch (befristete) Förderanreize zur raschen Inangriffnahme von Investitionen zu motivieren. Die Palette der dafür möglichen Fördermodelle reicht vom Sanierungsscheck über den Handwerkerbonus bis hin zu steuerlichen Anreizen für Investitionen zur Errichtung und Sanierung von Gebäuden.

Wohnbau und Sanierung klimafit

Die überparteiliche Nachhaltigkeitsinitiative „Umwelt + Bauen“ hat einen eigenen „Marshall-Plan” erarbeitet, der die heimische Wirtschaft klimafit und beschäftigungswirksam aus der Corona-Krise bringen soll. Grundlage des Konzepts sind die Klimaziele 2040 der Bundesregierung, die mit Investitionen in einen klimafitten Wohnbau und eine umweltschonende Infrastruktur erreicht und nachhaltig gesichert werden sollen. Eine Zweckbindung aller Wohnbauförderungsmittel inklusive der Rückflüsse aus laufenden Förderungen würde 2,7 Milliarden Euro Investitionen bewirken, ohne dass dafür zusätzliche öffentliche Mittel aufgebracht werden müssten.

Der aus Bundesmitteln dotierte Sanierungsscheck wurde von der Bundesregierung vor kurzem erfreulicherweise neu aufgelegt, sollte jedoch laut Expertenmeinungen auf mindestens 300 Mio. Euro jährlich aufgestockt werden. Um die Sanierungsrate auf 3 Prozent anzuheben, wäre zudem mittelfristig eine jährliche Sanierungsmilliarde für Klimaschutzmaßnahmen notwendig. Zudem sollte ein eigener Förderscheck für seniorengerechtes Sanieren von Bestandswohnungen angeboten werden.

Die Bauwirtschaft als Schlüsselbranche

Aktuell sind Investitionsprogramme gefragt, die zum Erreichen der ökologischen Zielsetzungen der Bundesregierung beitragen und gleichzeitig wichtige Impulse für die heimische Beschäftigung setzen. Die Bauwirtschaft mit ihren vielfältigen gesamtwirtschaftlichen Verflechtungen und ihren hohen Multiplikatorwirkungen eignet sich ideal dafür, diese beiden Ziele unter einen Hut zu bringen.

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Genehmigungen fehlen und gefährden die Baukonjunktur. Verfahren rasch durchführen!

20.04.2020

COVID-19: Ver­zö­ge­run­gen bei Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren hint­an­hal­ten

Die Baubranche sieht sich derzeit mit erheblichen Verzögerungen im behördlich-administrativen Bereich konfrontiert. Der Baumeisterverband appelliert an die öffentliche Hand, die Genehmigungsverfahren rasch wieder aufzunehmen und zügig durchzuführen.

Die Bauverbände sind seit Wochen intensiv damit beschäftigt, die Auswirkungen der Corona-Pandemie für Baubetriebe bestmöglich abzufedern. Einige gesetzliche Klarstellungen und eine von den Bau-Sozialpartnern in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat erstellte "Handlungsanleitung" für sicheres Arbeiten auf Baustellen haben dazu beigetragen, dass die Bauwirtschaft nicht zum Erliegen gekommen ist und dort weitergearbeitet werden kann, wo es aus Sicht des Gesundheitsschutzes vertretbar und aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist.

Nunmehr gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die Bautätigkeit wieder in Schwung zu bringen. Dafür ist es unabdingbar, dass sich die öffentliche Hand ihrer Verantwortung bewusst wird und eine aktive Rolle übernimmt: Behördenverfahren müssen dringend wieder aufgenommen und geplante Projekte zügig vergeben werden.

Verfahren liegen auf Eis

Derzeit ist leider vielfach das Gegenteil der Fall: die Vorbereitung geplanter Bauvorhaben stockt, da Genehmigungsverfahren ausgesetzt und Verhandlungen zu den eingereichten Verfahren nicht ausgeschrieben bzw. abgesagt wurden. "Wenn nichts geschieht, steuert der Bau nach Abarbeiten der laufenden Projekte flächendeckend auf einen zweiten - diesmal hausgemachten - Konjunktureinbruch zu. Keinesfalls darf jetzt der Grundstein für eine neuerliche Krise am Bau gelegt werden", so der Obmann des Österreichischen Baumeisterverbandes, Hans-Werner Frömmel.

Laut Schätzungen der Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE) liegen derzeit Bauvorhaben mit einem Volumen von ca. 25 Milliarden Euro mangels behördlicher Erledigung auf Eis. Aus rechtlicher Sicht ist hier leider wenig Schützenhilfe zu erwarten: Der Gesetzgeber hat kürzlich ein verwaltungsrechtliches COVID-19-Begleitgesetz beschlossen, wonach die Rechtsmittelfristen und die behördliche Entscheidungsfristen unterbrochen bzw. gehemmt werden:

  • Die Rechtsmittelfristen wurden unterbrochen. Das bedeutet, dass die Rechtsmittelfrist bei allen Entscheidungen, die nicht vor dem 22. März 2020 rechtskräftig wurden, mit 1. Mai 2020 neu zu laufen beginnen. Besonders relevant ist diese Regelung für den Baubeginn, da dieser grundsätzlich erst mit Rechtskraft des Bescheids zulässig ist.
  • Die behördlichen Entscheidungsfristen sind für die Zeit vom 22. März 2020 bis zum Ablauf des 30. Aprils 2020 gehemmt. Dies bedeutet, dass dieser Zeitraum nicht in die Entscheidungsfrist der Behörde eingerechnet wird und sich die maximale Entscheidungsfrist um sechs Wochen verlängert.

Verfahrensstau wohl nicht mehr aufzuholen

Fakt ist aber: Die Verpflichtung der Behörde, gemäß § 73 Abs 1 AVG "ohne unnötigen Aufschub" zu entscheiden, bleibt trotz der Verlängerung der maximalen Entscheidungsfrist aufrecht. Hier ist die Politik gefordert, das Problembewusstsein in der Verwaltung zu schärfen: Bei anhaltender Verfahrenseinstellung bzw. Verzögerungen im Verfahrensverlauf würde mittelfristig ein massiver Verfahrensstau drohen, der aufgrund der beschränkten Ressourcen bei Amtssachverständigen und Verhandlungsleitern vermutlich auch nicht so schnell wieder aufzuholen sein wird.

"Die Baubranche kann nur dann ihrer Rolle als Konjunkturmotor gerecht werden, wenn ausreichend genehmigte Projekte umsetzbar sind", so Frömmel. Der Baumeisterverband appelliert daher an Politik und Verwaltung, Genehmigungsverfahren rasch wieder aufzunehmen und diese ggf. auch mit alternativen Verfahrensabläufen (z.B. unter Einsatz digitaler Hilfsmittel) zügig voranzubringen.

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Handlungs­anleitung für Schutz­maßnahmen - sicheres Arbeiten auf der Bau­stelle!

27.03.2020

Corona-Virus: Hand­lungs­an­lei­tung für si­cher­es Ar­bei­ten auf Bau­stellen

Baugipfel mit Gesundheitsminister, Sozialpartnern und Arbeitsinspektorat bringt klare Regelung für Schutzmaßnahmen auf Baustellen im Kampf gegen das Corona-Virus.

Der Schutz der Arbeitnehmer und die Eindämmung des Corona-Virus haben für alle Beteiligten oberste Priorität. Die Bau-Sozialpartner Bundesinnung Bau, Fachverband Bauindustrie, Gewerkschaft Bau-Holz haben daher in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten auf Baustellen ausgearbeitet.

Die Handlungsanleitung kann auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau unter www.bau.or.at/coronavirus bzw. hier heruntergeladen werden.

Die Maßnahmen wurden am Donnerstag Abend im Zuge eines zweiten Baugipfels Gesundheitsminister Rudolf Anschober präsentiert und fanden Zustimmung. Der Gesundheitsminister hat in Aussicht gestellt, diesen Maßnahmenkatalog als Basis für einen Erlass an die nachgeordneten Dienststellen zur Durchführung von Kontrollen auf Baustellen einzusetzen. (mittlerweile hat der Gesundheitsminister die Handlungsanleitung durch Erlass an die vollziehenden Behörden für verbindlich erklärt, Anm. d. Redaktion)

Die Schutzmaßnahmen beinhalten die Bereiche Arbeitshygiene, organisatorische Maßnahmen, Arbeitsausrüstung, Risikogruppen, Personentransport, Schlafräume und Baustellenkoordination.

Die Handlungsanleitung der Bau-Sozialpartner ist ein wichtiger Leitfaden für alle Betriebe und deren Beschäftigten auf Baustellen.

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Aktuelle Situation erfordert Klarstellung der Regierung hinsichtlich Zulässigkeit von Bauarbeiten

17.03.2020

Corona-Virus: Baufirmen brauchen Rechts­sicher­heit

Das von der Bundesregierung verabschiedete COVID-19-Maßnahmengesetz und die damit einhergehende Verordnung werfen für das Baugewerbe eine Reihe von Fragen auf, was das erlaubte Arbeiten auf einer Baustelle betrifft. Es ist daher sowohl im Interesse der Baufirmen als auch ihrer Arbeitnehmer, hier Rechtssicherheit zu erlangen.

Laut aktueller Rechtslage sind Bauarbeiten auf Baustellen jedenfalls dann zulässig, wenn es sich dabei um Notfallarbeiten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur (zB Leitungsgebrechen) oder um Arbeiten, die unbedingt zur Stilllegung der Baustelle erforderlich sind, handelt.

Darüber hinaus eröffnet die Verordnung aber auch die Möglichkeit, auf Baustellen zu arbeiten, wenn bei der Arbeit auf der Baustelle sowie bei der Anfahrt zur Baustelle und in den Arbeitspausen sichergestellt werden kann, dass der Mindestabstand von 1 Meter permanent eingehalten wird. Diese Regelung ist allerdings alles andere als praxisgerecht und wird selbst seitens der Verwaltung nicht einheitlich interpretiert. Zudem ist schwer nachvollziehbar, warum einerseits ein öffentliches Versammlungsverbot herrscht und andererseits auf Baustellen keine fixen Obergrenzen für Baustellenpersonal gelten sollen.

Im Sinne der Rechtssicherheit und der Gesundheit der Mitarbeiter fordert der Obmann des Österreichischen Baumeisterverbandes, Hans-Werner Frömmel, dass die unpraktikable 1-Meter-Ausnahme-Bestimmung auf Baustellen nicht zum Tragen kommt. Diese führt gegenwärtig dazu, dass viele Bauherrn auf der Vertragserfüllung beharren und mit rechtlichen Konsequenzen im Falle einer einseitigen Baueinstellung drohen. Dazu kommt, dass auch die Lieferketten für Baumaterial etc. nicht uneingeschränkt funktionieren. Frömmel plädiert dafür, eine klare und für alle verbindliche Vorgangsweise zu verordnen und alle Baustellen mit mehr als 5 Mitarbeitern, die nicht als Notfallmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur bzw. zur Stilllegung der Baustelle erforderlich sind, durch behördliche Anordnung zu schließen.

"Zudem erwartet sich die Branche gesetzliche Hilfestellungen zur rechtlichen Situation betreffend Vertragserfüllung, Terminverzug, Pönale etc. Diese müssen angesichts der Krisensituation ausgesetzt werden. Falls hier keine flankierenden Maßnahmen gesetzt werden, wird dies zahlreichen Klein- und Mittelbetrieben die Existenzgrundlage entziehen", so Frömmel.

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Der Baumeister darf auch Bau­fort­schritts­prüfer sein.

17.01.2020

Darf ein Baumeister Bau­fort­schritts­prüfer sein?

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) sieht vor, dass der Käufer einer noch nicht errichteten Eigentumswohnung vom Bauträger zu besichern ist. Eine Möglichkeit der Besicherung ist die Eintragung des Käufers im Grundbuch nach dem Baufortschritt. Diese Besicherungsvariante erfordert die Einschaltung eines Treuhänders, der die Zahlungen entgegennimmt und die Eintragungen im Grundbuch beantragt.

Der dafür einschlägige § 13 BTVG sieht vor, dass sich der Treuhänder – er muss nach dem Gesetz Rechtsanwalt oder Notar sein – eines Baufortschrittsprüfers bedienen kann. In dieser Bestimmung wird weiters angeordnet, dass der Treuhänder für eine unrichtige Baufortschrittsprüfung nicht haftet, wenn der Prüfer gerichtlich beeideter Sachverständiger für das Hochbauwesen ist. Diese Formulierung bedeutet aber nicht, dass der Prüfer zwingend gerichtlich beeideter Sachverständiger sein muss.

Die Befugnis des Baumeisters zur Baufortschrittsprüfung ergibt sich bereits aus dem in der Gewerbeordnung festgelegten Befugnisumfang des Baumeisters und das BTVG schafft hier auch kein abweichendes Sonderrecht. Die Bestimmung im BTVG ist rein zivilrechtlicher Natur und befasst sich nur mit Fragen der Haftung. Bestellt ein Treuhänder also einen Baumeister, der gleichzeitig auch gerichtlich beeideter Sachverständiger für das Hochbauwesen ist, haftet nur der Sachverständige, nicht aber der Treuhänder für eine inhaltlich falsche Baufortschrittsfeststellung. Ist ein Baumeisternicht gleichzeitig gerichtlich beeideter Sachverständiger, haftet der Treuhänder dem Kunden gegenüber für ein fehlerhaftes Gutachten, kann sich aber beim Baufortschrittsprüfer, also beim Baumeister, regressieren.

Baugewerbetreibende mit einer auf ausführende Tätigkeiten eingeschränkten Gewerbeberechtigung sind zur Baufortschrittsfeststellung nicht befugt, weil diese Tätigkeit gewerberechtlich als Bauaufsicht zu werten ist und damit nur dem Baumeister zukommt.

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